Grundeinkommen - Frauenfalle oder Frauenbefreiung?

Wo Erwerbsarbeit als unabdingbare Voraussetzung für persönliche Entfaltung und gesellschaftliche Integration betrachtet wird, entsteht die Befürchtung, die Sicherheit eines Grundeinkommens könnte Frauen in Haus und Familie und damit in traditionelle Abhängigkeiten zurückdrängen.

Mit ebenso viel Recht kann argumentiert werden, ein sicheres Einkommen versetze Frauen in die Lage, sich unabhängig zu machen und eigene Entscheidungen zu treffen.

Die Grundeinkommensdiskussion trägt dazu bei, an die Gestaltung des Sozialstaates den (feministischen) Anspruch zu stellen, nicht nur armutsvermeidend, sondern auch freiheitsvermehrend zu wirken: die Freiheit von Frauen in der Wahl ihrer Lebensentwürfe soll größer werden. Hier setzt auch die Suche nach möglichen geschlechter-gerechten Kriterien für Modelle der Grundsicherung, insbesondere auch für das Grundeinkommen, an. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass jene Modelle geschlechtergerechter sind, die sich dem doppelten Anspruch der Armutsvermeidung und der Freiheitsmehrung stellen. Darüberhinaus ist die Rechtssicherheit, mit der solche Modelle umgesetzt werden sollen, ein weiteres wesentliches Kriterium, sowie die Bezugnahme auf individuelle Ansprüche.

 

Sozialstaat feministisch betrachtet

Grundsicherungsmodelle aus der Geschlechterperspektive

von Margit Appel

I. Sozialstaat feministisch betrachtet

Unter Feminismus verstehe ich eine Werthaltung, die - angesichts bestehender und stets neu sich formierender Ungleichheiten und Diskriminierungen - parteiisch für Frauen ist. Parteiisch dafür, dass alle Frauen ein Recht auf ein gutes Leben haben; dass Frauen selbst bestimmen können, was für sie ein gutes Leben ist Unter Feminismus verstehe ich eine politische Bewegung, die die Durchsetzung der erforderlichen Rahmenbedingungen für ein gutes Leben von Frauen in einem politischen Aushandlungsprozess maßgeblich bestimmt.

Den bestehenden Sozialstaat feministisch zu betrachten heißt

- ihn nicht nur in seiner Fähigkeit zur Armutsvermeidung anzuschauen, sondern an ihn den Anspruch der Freiheitsmehrung (in der Wahl der Lebensentwürfe) zu stellen.

- dass der Anspruch der Freiheitsmehrung zunächst von besonderer Bedeutung für die Zielsetzung der Selbstbestimmtheit von Frauen ist, in der Folge aber eine Freiheitsmehrung für alle Menschen bringt.

1) Kultur der Sozialstaatlichkeit

Gebot der Stunde ist es, in eine Kultur der Sozialstaatlichkeit zu investieren, statt - was die heutige Debatte kennzeichnet - in eine Diffamierung bestehender Sozialstaatlichkeit. Grundsicherungsmodelle und die Debatte darüber, sind also dann zu begrüßen, wenn sie als ein Instrument zur Stärkung der Identifikation mit dem Staat als Sozialstaat taugen. Grundsicherungsmodelle und entsprechende Diskussionen, die als Instrument zum Abbau sozialstaatlicher Grundfunktionen bei gleichzeitigem Ausbau der Instrumente individueller Eigenvorsorge dienen, sind aufgrund ihrer gesellschaftlichen Ausgrenzungseffekte abzulehnen.

 

Es ist eine der Belege der immer größer werdenden Salonfähigkeit neoliberaler Politik (insbesondere bei dieser Bundesregierung, aber auch schon bei der großen Koalition in den letzten Jahren), dass gerade in der Situation, in der die Integrationskraft des Arbeitsmarktes immer geringer wird, der Sozialstaat um- und rückgebaut werden soll. Christoph Butterwegge hat in seinem einleitenden Referat zur 4.Österreichischen Armutskonferenz im Oktober 2000 hier in St.Virgil "das neoliberale Projekt" - wie er es bezeichnet - so beschrieben:

- Aus einer Wirtschaftstheorie, die vor allem durch Steuererleichterungen bessere Verwertungsbedingungen für das Kapital schaffen wollte, entwickelte sich eine Sozialphilosophie, welche die Gesellschaft nach dem Modell der Leistungskonkurrenz umgestalten will, wobei ihr der Wettbewerb zwischen Menschen, Unternehmen, Regionen und Nationen, kurz: Wirtschaftsstandorten unterschiedlicher Größe, zum Wundermittel für die Lösung aller sozialen Probleme gerät.

- Das neoliberale Projekt bezweckt eine Umverteilung von Reichtum, Macht und Lebenschancen. Es geht dabei um die Ökonomisierung bzw. Kommerzialisierung aller Gesellschaftsbereiche, deren Restrukturierung nach dem Marktmodell und die Generalisierung seiner betriebswirtschaftlichen Effizienzkriterien. Maßnahmen zur Privatisierung öffentlicher Unternehmen, sozialer Dienste und allgemeiner Lebensrisiken, zur Deregulierung von Schutzbestimmungen für sozial Schwächere sowie zur Flexibilisierung der Arbeitshältnisse und -zeiten sind Schritte auf dem Weg in eine brutale Ellbogengesellschaft. (Christoph Butterwegge, Handout für die 4.Österreichische Armutskonferenz , Oktober 2000)

Dass vor allem ökonomische Entwicklungen, Veränderungen in den Handlungsspielräumen nationaler Politiken, demographische Entwicklungen etc. immer wieder Anpassungen sozialpolitischer Instrumente und wohl auch Debatten über Grundeinstellungen brauchen ist einsichtig und naheliegend. Die Einordnung Österreichs in einen Systemvergleich westlicher Sozialstaaten zeigt in einigen Punkten deutlich den vorliegenden Handlungsbedarf auf. Österreich wird als konservativ-korporatistischer Wohlfahrtsstaat eingeordnet, der zwar umfassendere soziale Sicherungssysteme kennt, aber stark auf den Erhalt von Statusdifferenzen ausgerichtet ist. Österreich hat ein erwerbszentriertes Sozialstaatssystem: soziale Absicherung hängt vom Berufsstand (BeamtIn, Angestellte, ArbeiterIn) bzw. davon abgeleiteten Rechten, sowie von der Höhe und der Dauer von Beitragszahlungen ab. Traditionelle Familienformen werden deutlich unterstützt. (nach Gerda Neyer, Thesenpapier zu einem Entwurf für ein wohlfahrtsstaatliches Konzept aus feministischer Perspektive, September 2000).

Reformbedarf festzustellen heißt aber noch lange nicht, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Vielmehr ist die beste Basis für eine Reform das Bemühen um die Wertschätzung dessen, was ist und eine konfliktfreudige Auseinandersetzung um das, was sein soll. So würde ich "Kultur der Sozialstaatlichkeit." verstehen.

2) Exklusion von Frauen

Jene Bereiche, in denen bis jetzt eine Integration von Frauen in den Sozialstaat gelungen ist (Änderungen im Familien- und Eherecht, Gewaltschutzgesetz, Gleichbehandlungsgesetz, Frauenförderpläne, Aufhebung von "Schutzgesetzen") waren immer Ergebnis von Frauenkampf. Aber ihre gleichberechtigte Integration mit dem doppelten Ziel der materiellen Existenzsicherung und der Selbstbestimmtheit der Lebensentwürfe ist nie gelungen. Gründe dafür liegen u.a. in der hierarchischen Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen im Bereich der Haus-, Pflege- und Erziehungsarbeit, in der Funktionalisierung einer bestimmten Familienform, in (daraus folgender und darüber hinausgehender) arbeitsmarktpolitischer Diskriminierung und in der (häufig nur implizit) stattfindenden Ausgrenzung von Frauen aus sozialstaatlichen Leistungssystemen (über scheinbar geschlechtsneutrale Anspruchsvoraussetzungen, Minimalerfordernisse oder Berechnungsmodi).

Wenn wir heute über Grundsicherung als eine Maßnahme zur Erreichung von Geschlechtergerechtigkeit diskutieren, dann ist es unverzichtbar, sich über den heutigen Integrationsgrad oder eher über das Ausmaß an Exklusion von Frauen aus den bestehenden sozialstaatlichen Regelungen im Klaren zu sein:

- die heutige Ausgestaltung des Sozialstaates kam unter weitgehendem Ausschluß von Frauen als Akteurinnen bzw. von Einbeziehung ihrer Interessen zustande

- die sozialstaatliche Entwicklung ist von Bündnissen und Solidaritäten unter Männern geprägt

- der bestehende Sozialstaat ist in der heutigen Form ohne seine enge Anbindung an den Arbeitsmarkt und an Erwerbstätigkeit nicht denkbar

- gleichzeitig ist die Entwicklung des Sozialstaates gekennzeichnet von einer Erschwerung der Erwerbstätigkeit von Frauen, von einer Förderung der Ausstiegsbereitschaft von Frauen.

Ebenso bedeutungsvoll wie um diese Exklusion Bescheid zu wissen ist es aber, um die spezifische Form der Integration von Frauen in das sozialstaatliche Konstrukt zu wissen.

1) Nur eine Minderheit von Frauen schafft die Integration in den bestehenden Sozialstaat als "Versicherungskunden", die als Konsequenz der während eines Erwerbsarbeitsverhältnisses erworbenen Ansprüche lebensstandardsichernde Ersatzleistungen erwarten können.

2) Die Mehrheit der Frauen ist in den Sozialstaat (zur Gänze oder zeitweilig) entweder über ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis (Ehefrau) oder über eine zeitweilige soziale Rolle (Mutter, die ausschließlich Erziehungspflichten wahrnimmt) integriert.

Diese spezifische Art der Einbeziehung von Frauen in das sozialstaatliche System hat zur Folge, dass - wie Gerda Neyer das benennt - "Sozialpolitik die Voraussetzungen dafür geschaffen (hat), dass Männer Frauen als Ressource benützen können" (Gerda Neyer : Dilemmas der Sozialpolitik. Feministische Betrachtungen über Sozialstaat und Sozialstaatlichkeit, in: Eva Kreisky/Birgit Sauer, Geschlecht und Eigensinn. Feministische Recherchen in der Politikwissenschaft, Wien 1998) Als Ressource, die ihnen die eigene Versorgungsarbeit abnimmt und als Ressource, die ihnen die Versorgungsarbeit für ihre Kinder abnimmt.

Dass es nicht aus der Luft gegriffen ist, angesichts dieser Art der Integration von Frauen in den Sozialstaat von einem patriarchalen Konstrukt zu sprechen, zeigt sich besonders gut in der Tatsache, dass Frauen aus der Wahrnehmung der alltäglichen Versorgung ihrer Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger bei weitem nicht solche "Vorteile" erwachsen, wie aus der alltäglichen Versorgung ihrer Ehemänner, die aber eindeutig besser als Kinder oder Pflegebedürftige dazu in der Lage wären, sich selbst zu versorgen. ("Ehebezogener Patriarchalismus" - Schunter-Kleemann 1992)

Trotz (oder gerade wegen) ihrer prekären Integration in den Sozialstaat als auch in den Arbeitsmarkt, scheint es, als ob es gerade "die Frauen" wären, die den Sozialbudgets zu teuer kämen.

- Der große Erfolg des 2.Karenzjahres war mit ein Grund für eines der beiden Sparpakete zur Zeiten der großen Koalition.

- Die Möglichkeit, im Anschluß an die mittlerweile schon wieder auf 18 Monate verkürzte Karenzzeit auf Bildungskarenz zu gehen und damit bis zum zweiten Geburtstag des Kindes mehr Spielraum bei der Betreuung zu haben, soll oder wurde bereits aufgrund der gehäuften Inanspruchnahme untersagt.

- Das sogenannte Opting-In für geringfügig Beschäftigte (eine finanziell günstige Möglichkeit der Selbstversicherung um damit Ansprüche sowohl in der Kranken- wie in der Pensionsversicherung zu erwerben) - fast ausschließlich für Frauen interessant - wurde im Treffsicherheits-Bericht als eine dem Sozialstaat zu teuer kommende Lücke enttarnt, die demnächst wieder geschlossen werden soll.

- Die Anerkennung von Betreuungspflichten als triftiger Grund für die Ablehnung eines Arbeitsplatzes - für Notstandshilfe beziehende Frauen auch bis jetzt schon sehr rigid gehandhabt - wurde soeben weiter eingeschränkt.

Für die vor allem im zweiten Teil des Referates leitende Fragestellung, ob Grundsicherung für Frauen eine Chance oder eine Falle sei, ist hier noch auf einen wichtigen Aspekt der spezifischen Sozialstaatsintegration von Frauen einzugehen. 1996 hat Agnes Streissler eine Studie veröffentlicht, die sich mit der Verteilungssituation unselbständig beschäftigter Frauen in Österreich, d.h. mit der Frage, wieviel zahlen Frauen in das Sozialsystem ein und wieviel bekommen sie heraus, beschäftigt hat. Aus dieser Untersuchung möchte ich einen Punkt besonders hervorheben:

Sie sagt da: "Für Frauen beinhaltet das österreichische Sozialsystem die Gefahr einer "Rollenfalle" (aus der sich unter Umständen eine klassische "Armutsfalle" ergeben kann): Innerhalb der Familien ist es meist ökonomisch sinnvoller, wenn Frauen die Pflege- und Betreuungsarbeiten verrichten. Die Ersatzrate der dafür bezogenen Sozialleistungen im Vergleich zum entfallenen Einkommen ist bei ihnen meist höher als bei Männern." Und führt dann weiters aus, dass sich nach bestehender Gesetzeslage Fallbeispiele für Lebensverläufe von Frauen konstruieren lassen, bei denen diese Sozialtransfers aus dem Titel Ehefrau/Mutter um die fünfzehn Prozent des Lebenseinkommens ausmachen. Sie folgert daraus: "Das sind Größenordnungen, die erhebliche Auswirkungen auf das Verhalten haben müssen, sowohl was das soziale Verhalten (Partnerschaft, Reproduktion) als auch was das Arbeitsangebot betrifft." (Agnes Streissler "Zwischen Erwerbstätigkeit und Familie. Die Verteilungssituation unselbständig beschäftigter Frauen in Österreich.", Materialien zu Wirtschaft und Gesellschaft 61, AK-Eigenverlag Wien 1996)

[Daher: nicht Frauenförderung, auch nicht einfach Familienförderung - sondern Eheförderung - um sich den Zugriff auf die Ressource Frau zu sichern!]

["....Sozialpolitik privilegiert systematisch InländerInnen gegenüber AusländerInnen; Männer gegenüber Frauen; heterosexuelle Beziehungen gegenüber lesbischen und schwulen Beziehungen." Gerda Neyer, s.o.]

3) Bedarf der Weiterentwicklung

Derzeit werden gleichzeitig mehrere zugkräftige Methoden angewandt, um den Sozialstaat madig zu machen. Die erotisch-offensive Strategie des Nulldefizits ist eine Methode, die mit der Belastung öffentlicher Haushalte durch die Sozialbudgets zu Punkten versucht. Eine für unser Thema zentrale Methode ist - wie Birgit Sauer es ausdrückt - "den minimalen (schlanken) Staat als männliche Praxis zu glorifizieren, den Wohlfahrtsstaat demgegenüber als weiblich zu denunzieren." (Birgit Sauer, Vortragsmanuskript Frauenringvorlesung "Zivilgesellschaft - Ein Konzept für Frauen?", November 2000). Im Rahmen bürgergesellschaftlicher Konzeptionen, wie sie in Österreich etwa Andreas Khol zur Verfügung gestellt hat, gilt der paternalistische Sozialstaat als Quelle der Zerstörung der moralischen Grundlagen unserer Gesellschaft. Der überversorgende, insofern geradezu mütterliche Wohlfahrtsstaat produziere verantwortungslose, abhängige, sprich: feminisierte Menschen. Damit würden systematisch männliche Werte wie Unabhängigkeit, Selbstverantwortung und Wettbewerb in Misskredit gebracht.

Im Rahmen solcher Diskurse gelingt es, sozialstaatliche Errungenschaften durch die Nähe zu Weiblichkeitsmustern als entmündigenden Fürsorgestaat abzuwerten hingegen Modelle der Eigenvorsorge und des schlanken Staates durch die Nähe zu Männlichkeitsmustern entsprechend aufzuwerten und attraktiv zu machen.

Für Frauen entsteht auf zwei Ebenen Druck und in der Folge Handlungsbedarf:

1) konkret und alltäglich durch gleichzeitige Deregulierung des Arbeitsmarktes (Stichwort atypische Beschäftigungsverhältnisse) und des Sozialstaates (Stichwort Treffsicherheit) - die Konsequenzen betreffen in beiden Bereichen vorrangig Frauen und fördern deren Abhängigkeit bzw. deren Armutsgefährdung

2) darüber hinaus als Verlust einer Zielperspektive: der Chance auf Durchsetzung einer feministischen Sozialstaatskonzeption, die weit mehr beinhalten würde, als eine Reform bestehender Sozialstaatlichkeit.

Das heißt, die aktuelle Situation hält für Frauen neuerlich eine ambivalente Rolle bereit: einerseits notgedrungen und andererseits um ihre Utopie nicht kampflos aufzugeben dürfen sie nicht aufhören, den Sozialstaat zu verteidigen und gleichzeitig in ihrem Sinn weiterzuentwickeln - trotz all der berechtigten Kritik und der Wut die Frauen auf diesen Sozialstaat haben.

Frauen werden - wenn sie sich diesem Handlungsbedarf stellen - zunehmend mit Gewalt konfrontiert werden. Denn - um noch einmal Christop Butterwegge zu Wort kommen zu lassen - "Der neoliberale Minimalstaat ist eher Kriminal - als Sozialstaat, weil ihn die drastische Reduktion der Wohlfahrt zur Repression gegenüber Personen und Personengruppen zwingt, die als "Modernisierungs"- bzw. "GlobalisierungsverliererInnen zu Hauptopfern seiner rückwärts gerichteten Reformpolitik werden." (Christoph Butterwegge, s.o.) Und Birgit Sauer sekundiert dass "der neoliberale anti-bürokratische Diskurs zwar für den Abbau staatlicher Umverteilungs- und gleichstellungspolitischer Regelungen plädiert, zugleich aber verschweigt, dass die sogenannten "Kernaufgaben" des Staates weiter ausgebaut werden. Dazu zählen die Institutionen des sogenannten "Gewaltstaates", des disziplinierenden und strafenden Staates." (Birgit Sauer, s.o.)

4) Tendenzen der aktuellen Politik

Dazu ein Argumentationspunkt im Vergleich des Treffsicherheitsvorgangs vom Herbst 2000 und den Kindergeld-Überlegungen am Jahresbeginn 2001:

während man in jenem Bereich, in dem Maßnahmen zur Armutsbekämpfung am dringlichsten wären (Langzeitarbeitslose mit Kindern) unter dem Titel der Treffsicherheit oder der Systemgerechtigkeit immer noch wegnimmt (Kürzung der Familienzuschläge, Absenken der Deckelung, Änderung der Berechnungsmodi für den Anspruch und die Höhe des Arbeitslosengeldes, Ausweitung der Fristen für neuerlichen Anspruch, rigidere Handhabung bei der Anerkennung triftiger Gründe für die Ablehnung von Jobangeboten, Verschlechterung in der Notstandshilfe durch Änderung beim Steuerabsetzbetrag) soll unter dem Titel "Endlich Hilfe für Mütter in Not" (Kurier-Ausgabe vom 19.Jänner 2001, bezahlte Anzeige der Regierung) Geld für die Beibehaltung einer rollenkonformen Tätigkeit ausgeschüttet werden.

Beide Maßnahmen zusammen verstärken den Handlungsspielraum für Deregulierung am Arbeitsmarkt im Interesse der Arbeitgeberseite ohne die Arbeitsmarktmacht der ArbeitnehmerInnen auch nur ansatzweise zu steigern.

- Der Druck auf Langzeitarbeitslose fördert sowohl bei diesen, als auch bei allen, die um ihre Vermittelbarkeit besorgt sein müssen (selbst wenn sie gerade in Beschäftigung sind), die Tendenz, schlechtere Arbeitsbedingungen in Kauf zu nehmen - was dem Wunsch von Teilen der Wirtschaft nach flexiblen, billigen Arbeitskräften entgegenkommt.

- Der Druck auf Frauen mit Babys und Kleinkindern, gar nicht erst aus dem Arbeitsmarkt auszusteigen, wird ebenfalls zunehmen - sie bekommen ja Kindergeld und dürfen dazuverdienen, was aus der Sicht von Arbeitgebern die Chance eröffnet, sich nicht um Karenzkräfte kümmern zu müssen, sondern den Müttern nahe zu legen, sich mit dem zur Verfügung stehenden Geld eine außerfamiliäre Betreuungshilfe (in der Regel wieder eine Frau, in einer Institution oder in Form eines atypischen Beschäftigungsverhältnisses) zu verschaffen.

Zwei Beispiele die belegen, dass die derzeitige Politik weder dem Anspruch der Armutsvermeidung und schon gar nicht dem Anspruch der Freiheitsmehrung in der Lebensführung entspricht - aus feministischer Perspektive diese Art von Sozialpolitik also abzulehnen ist.

Ein Interesse der Veranstalterinnen dieser Tagung war, dass ich in meinem Referat Stellung beziehe zur Frage, warum es gerade jetzt in Österreich eine Grundsicherungsdiskussion gibt. Ich möchte diesen Punkt gleich hier anhängen, nach dem ich mich schon deutlich zu Tendenzen und Ergebnissen aktueller Politik positioniert habe. Meiner Meinung nach gibt es derzeit gerade keine Grundsicherungsdiskussion in Österreich. Warum denn auch?

Die Sicht der Regierungsparteien von ihrer Klientel (im Falle der ÖVP: leistungsfreudige, unternehmerische BürgerInnen, die ihre Verantwortung sich selbst und der Gemeinschaft gegenüber durch Eigenvorsorge wahrnehmen; im Falle der FPÖ: fleißige und tüchtige Menschen, die es ablehnen, sich aus einem den Staatshaushalt belastenden Sozialbudget ungerechtfertigt zu bedienen) verhindert die seriöse Profilierung in Fragen der Grundsicherung und damit die Entwicklung eigenständiger Modelle. Soweit die Regierungsebene.

Was die Opposition betrifft war selbst in den Hochzeiten der Treffsicherheits-Debatten nichts zu hören, dass sie ihre ausgearbeiteten Grundsicherungs-Modelle als Gegenperspektive angeboten hätte, das gilt sowohl für die SPÖ als auch für die Grünen. Bleibt die Ebene der Nichtregierungsorganisationen, wie etwa der großen Wohlfahrtsverbände oder solcher Netzwerke wie der Armutskonferenz und bleiben ExpertInnen aus der Sozialverwaltung und WissenschaftlerInnen. Dort bleibt man zwar konsequent an Grundforderungen wie Reform der Sozialhilfe, Soziale Grundrechte, etc. dran - aber NGO's und WissenschaftlerInnen allein haben nur begrenzt Chancen breite Meinungsbildung zu Modellen der Grundsicherung zu machen.

II.Grundsicherungsmodelle aus der Geschlechterperspektive

1) Welche Modelle liegen vor?

Zwei Vorbemerkungen:

1) Grundsicherungs-Fragen sind Fragen nach dem Menschen- und dem Gesellschaftsbild. Das ist es, was sie so interessant und gleichzeitig so kontrovers und zäh macht.

2) GS ist nicht das, was ich entbehren kann, sondern GS ist das, was ich jedenfalls habe. Die Frage heißt also nicht: was muß ich tun, um GS nicht zu brauchen - die Frage heißt vielmehr, was ist das, was ich über die GS hinaus tatsächlich haben will und was bin ich bereit dafür zu tun. Nur von dieser Fragestellung her kommt der Aspekt der Freiheitsmehrung entscheidend zum Tragen. Wenn mir Freiheit ein Wert ist, dann muß ich entsprechend leben um mir die Optionen des Ausstiegs, der Unterbrechung, der Neuorientierung, der Alternativen, des Genügsamen, des Kreativen nicht selbst zu verbauen. Gesellschaftlich ist durch das Recht auf Grundsicherung (die natürlich möglichst voraussetzungslos sein soll) - die dem Reichtum der Gesamtgesellschaft angemessen sein muß - der Wert der Freiheit anerkannt.

Die vorliegenden Modelle ordne ich nach zwei Hauptpositionen:

- Recht auf soziale Sicherung abhängig von Erwerbsarbeit, sogenannte "bedarfsorientierte Modelle". Dort siedle ich vorrangig den Anspruch auf Armutsvermeidung an.

- Recht auf soziale Sicherung unabhängig von Erwerbsarbeit, sogenannte "voraussetzungslose Modelle". Dort siedle ich vorrangig den Anspruch auf Vermehrung der Freiheit der Lebensentwürfe an.

- Innerhalb dieser allgemein formulierten Ansprüche oder Kriterien ist jeweils - als drittes Kriterium - auf die Geschlechtereffekte zu schauen.

TABELLE!!!

Übersicht bedarfsorientiert voraussetzungslos armuts-vermeidend Einbinden statt Ausgrenzen 1999 Gruppe von ExpertInnen im Rahmen des ehem. BMAS Bürgergeld 1997 Liberales Forum freiheits-mehrend Fair teilen 1998 Die Grünen Grund-einkommen 1985 Katholische Sozial-akademie Österreichs

ad Einbinden statt Ausgrenzen

- Verlängerung des Arbeitslosengeldbezuges mit Mindestsicherung - Anspruch auf aktive Arbeitsmarktmaßnahmen - Reform der Sozialhilfe (einheitlich, existenzsichernde Richtsätze)

- Abschaffung der Notstandshilfe - Arbeitswilligkeit = zur Verfügung stehen für den Arbeitsmarkt Voraussetzung um Anspruch zu haben

ad Fair teilen

- Voraussetzungslose Grundsicherung für Kinder und ältere Menschen

- Für Erwerbsfähige ähnlich wie oben

- Sabbatzeiten freiheitsmehrendes Element

- "Lex Hausfrauen"

- Wohngeld und Bedachtnahme auf öffentliche Infrastruktur

ad Bürgergeld

- Voraussetzungsloser Bezug für Erwachsene

- Kinder subsidiär behandelt

- alle vorhandenen Sozialleistungen ersetzend

- private Gesundheits- und Altersvorsorge

- Privatisierung bislang staatlicher Grundversorgungssektoren

ad Grundeinkommen

- gestufter Bezug Kinder, Jugendliche, Erwachsene

- voraussetzunglos - bisherige Sozialleistungen nur teilweise ersetzend

- Kontrolle wichtiger Grundversorgungsbereiche durch die öffentl.Hand (Wohnen, Gesundheit, Energie, Zugang zu Informationstechnologien)

- an keine wie immer geartete Arbeitspflicht gebunden

- leistungsorientiert (zusätzliche Einkommen sollen deutlich erhöhend wirken)

2) Geschlechtergerecht - mögliche Kriterien

Dass es bei der Einführung eines jeden dieser Modelle einen Geschlechtereffekt - im Sinne unterschiedlicher Auswirkungen auf Frauen und Männer - geben würde, liegt nach all den bisherigen Betrachtungsschritten auf der Hand. Insofern ist es aber auch notwendig vorauszuschicken, dass kein Grundsicherungsmodell in der Lage ist, allein durch seine Einführung alle bestehenden Geschlechterungleichheiten und aktuell laufenden Diskriminierungsprozesse zu überwinden. Jedes Modell braucht - sozusagen - flankierende Maßnahmen, weil es auf traditionelle kulturelle und soziale Muster der Geschlechterrollenwahrnehmung trifft und - darüber hinaus - auf aktuell laufende Machtverteilungskämpfe zwischen den Geschlechtern. Und es ist auch noch einmal wichtig daran zu erinnern, dass schon das bestehende sozialpolitische Instrumentarium Frauen in eine Rollenfalle gebracht hat. Die entsteht nicht erst durch die Einführung von Grundsicherung oder Grundeinkommen - in der sind wir schon drin.

Es geht also jetzt zuletzt um mögliche Kriterien, nach denen sich entscheiden lässt, welches Modell der GS oder des GE für die Gruppe der Frauen am ehesten die Ansprüche der Armutsvermeidung und der Freiheitsmehrung erfüllen könnte. Ich fasse diese Kriterien in fünf Punkte:

1) Modelle der GS, die sich gegenüber beiden bislang erhobenen Ansprüchen (armutsvermeidend, freiheitsmehrend) offen zeigen, entsprechen bei gegebener Ausgangslage mehr dem Anspruch Frauen gerecht zu werden.

2) Modelle der GS, die sich so umsetzen lassen, dass sie mit einer hohen Rechtssicherheit für die einzelne Person ausgestattet sind, erfüllen das Kriterium Frauen gerecht zu werden besser. Das trifft für alle Modelle zu,

- die von einem individuellen Anspruch und nicht von Haushaltsgrößen ausgehen

- das trifft vor allem dann zu, wenn der Anspruch auf Grundsicherung oder Grundeinkommen als einklagbares soziales Recht verankert ist

- und die Festsetzung der jeweiligen Höhe in einem transparenten Prozess erfolgt -in dem die Bedürfnisse und Ansprüche von Frauen einen gleichberechtigten Stellenwert haben

3) Modelle der GS, die die Möglichkeit schaffen, aus Lebensumständen, die nicht mehr zu ertragen sind (Erwerbsarbeitsverhältnis, Partnerschaft, Pflegesituation, Kinderbetreuung) aussteigen zu können, erfüllen die Ansprüche von Frauen eher, als solche, die bestehende Situationen nur verbessern. D.h. GS müßte die Verhandlungsposition von Frauen (Am Arbeitsmarkt, im Bereich privater Verhältnisse) entscheidend verbessern, was sich u.a. in der Möglichkeit gehen zu können, ausdrückt. (Debatte zwischen BefürworterInnen von GE:. Ingrid Robeyns, Cambridge: Nach den vorliegenden empirischen Material würden vor allem jene Frauen, die in den schlecht bezahlten Segmenten des Arbeitsmarktes tätig sind ihr Arbeitsangebot deutlich reduzieren oder ganz aussteigen. Philippe Van Parijs, : Ziel ist die Ausstiegssicherung nicht die Situationsverbesserung, dafür ist neben der Höhe des GE insbesondere die Sicherheit des voraussetzungslosen Anspruchs entscheidend. Beiträge dazu in "Analyse und Kritik. Zeitschrift für Sozialtheorie." Ausgabe 1/01 Lucius-Verlag, Stuttgart).

(Jane Lewis: ....sowohl ihr Recht keine bezahlte Arbeit auszuführen und infolgedessen ihr Recht unbezahlte Arbeit auszuführen, als auch ihr Recht, bezahlte Arbeit auszuführen und infolgedessen unbezahlte Arbeit nicht auszuführen, für Frauen gleich wichtig. "Gendering" der Wohlfahrtsstaaten brachte oft "Fürsorgeregime" mit sich!)

4) Modelle der GS, die dazu geeignet sind, nicht nur die materielle Absicherung als soziales Recht zu verankern, sondern in der Folge auch das Recht auf Arbeit in der zeitgemäßen Form von Recht auf Ausbildung, Recht auf Arbeitsmarktberatung, Recht auf Zugang zur Information über Arbeitsangebote, Recht auf Weiterbildung entsprechen den Bedürfnissen von Frauen besser.

5) Modelle der GS die dem Staat eine wichtige Rolle bei der Kontrolle der Grundversorgungsbereiche (Bildung, Gesundheit, Kinderbetreuung, Verkehr, Wohnen,...) beimessen, entsprechen Bedürfnissen von Frauen besser als jene Modelle, die auf schlanken Staat, Deregulierung und Privatisierung setzen.

6) Modelle der GS, die weit genug sind für die Tatsache, dass es innerhalb der Geschlechtergruppe Frauen keine homogene Situation gibt, was den Zugang zu Ressourcen (Bildung, Arbeitsplatz, Vermögen,....) und damit die Möglichkeiten der (eigenständigen oder abgeleiteten) sozialen Absicherung betrifft sind besser als solche, die von vornherein nur die Verbesserung der Situation einer ganz bestimmten Gruppe als Zielsetzung haben.

Versuchen Sie rasch mit zu überlegen, welches Modell würden sie vorschlagen, wenn es um die Verbesserung der Situation der folgenden Gruppe geht:

+ Für erwerbstätige Frauen generell - Einbinden statt Ausgrenzen

+ Für Frauen mit schlechter Ausbildung auf unqualifizierten Arbeitsplätzen - Einbinden statt Ausgrenzen/Grundeinkommen

+ Für alleinerziehende, erwerbstätige Frauen - Einbinden statt Ausgrenzen/Fair teilen/Grundeinkommen

+ Für Bäuerinnen - Grundeinkommen

+ Für ältere Frauen ohne eigenen Pensionsanspruch - Fair teilen/Bürgergeld/ Grundeinkommen

+ Für Migrantinnen ohne eigene Arbeitserlaubnis - Grundeinkommen

+ Für Künstlerinnen - Grundeinkommen

+ Für Ehrenamtliche - Grundeinkommen

+ Für Erwerbstätige, die sich ehrenamtlich engagieren - Fair teilen, Grundeinkommen + Für Frauen mit Kindern und Partner - Fair teilen, Grundeinkommen

+ Für langzeitarbeitslose Frauen - Einbinden statt Ausgrenzen, Grundeinkommen

+ Für obdachlose Frauen - Grundeinkommen

+ Für Beamtinnen ohne Kinder - Bürgergeld

+ Für ehrenamtlich tätige Frauen mit gutverdienendem Partner

Beim Andenken gruppenspezifischer Lösungen wird rasch deutlich, dass hinter der Frage des "besseren Modells" moralische, ideologische, fürsorgerische, etc. Motive stecken. Das geben auch die im Vorfeld der Tagung geführten Fokusgespräche sehr deutlich wieder. Wenn man diese Effekte verhindern bzw. bewusst bearbeiten will dann braucht es die politische Debatte welche soziale Gruppe die deutlichste Verbesserung ihrer Lage erfahren soll. Oder - noch besser -die politische Debatte, welches Modell für die Mehrzahl jener Gruppen, deren Lage durch die Grundsicherung eine Verbesserung erfahren soll, im Durchschnitt am geeignetsten ist.

Schluss

Für ein Vorankommen in der Frage der Geschlechtergerechtigkeit ist es zentral, ein bestehendes Defizit unseres Verständnisses von sozialer Ungleichheit zu bearbeiten. Als ungleich definieren wir den unterschiedlichen Zugang verschiedener Gruppen zu in unserer Gesellschaft allgemein als erstrebenswert angesehenen Gütern und Lebenschancen. Dabei wird verschleiert, dass somit nur jene Güter und Lebenschancen anerkannt sind, die als sozial akzeptierbare und politisch legitimierbare (Lebens-) Zielvorstellungen gelten (nach Eva Cyba, Soziale Ungleichheit und Geschlecht, Wien 2000).

Lebensentwürfe von Frauen ["Liebe zur Freiheit, Hunger nach Sinn", Titel der Flugschrift über Weiberwirtschaft und den Anfang der Politik, 1999] kommen somit gar nicht auf die Agenda dessen, was als Ungleichbehandlung erkannt wird. Eine schlechte Voraussetzung für die Beurteilung bzw. Entwicklung von Grundsicherungs-Modellen nach geschlechtergerechten Kriterien.