Definition eines Bedingungslosen Grundeinkommens

Grundeinkommen ist eine bedingungslose, finanzielle Zuwendung, die jedem Mitglied der Gesellschaft in existenzsichernder Höhe, ohne Rücksicht auf sonstige Einkommen, auf Arbeit oder Lebensweise als Rechtsanspruch zusteht und eine Krankenversicherung inkludiert. 

Grundeinkommen ist

  • allgemein: alle BürgerInnen, alle BewohnerInnen des betreffenden Landes müssen tatsächlich in den Genuss dieser Leistung kommen; 
  • existenzsichernd: die zur Verfügung gestellte Summe soll ein bescheidenes, aber dem Standard der  Gesellschaft entsprechendes Leben, die Teilhabe an allem, was in dieser Gesellschaft zu einem normalen Leben gehört, ermöglichen; 
  • personenbezogen: jede Frau, jeder Mann, jedes Kind hat ein Recht auf Grundeinkommen. Nur so können Kontrollen im persönlichen Bereich vermieden werden und die Freiheit persönlicher Entscheidungen gewahrt bleiben; 
  • bedingungslos soll das von uns geforderte Grundeinkommen deshalb sein, weil wir in einem Grundeinkommen ein BürgerInnenrecht sehen, das nicht von Bedingungen (Arbeitszwang Verpflichtung zu gemeinnütziger Tätigkeit geschlechter-rollenkonformes Verhalten etc) abhängig gemacht werden kann.

das bedeutet: 

  • Arbeitsunabhängig: mit Grundeinkommen ist weder eine Kontrolle unbezahlter Arbeit, noch eine Verpflichtung zur Erwerbsarbeit verbunden. Die ethische Verpflichtung zu sinnvoller Tätigkeit ist damit nicht aufgehoben, gleichzeitig soll deutlich werden, dass Arbeit nicht einfach mit Erwerbstätigkeit gleichgesetzt werden kann; 
  • ohne Armutsfalle: Leistung drückt sich keineswegs nur in Geldeinkommen aus. Trotzdem soll Grundeinkommen so gestaltet sein, dass jedes zusätzliche Einkommen das verfügbare Einkommen erhöht; 
  • demokratisch: die Inanspruchnahme von Grundeinkommen darf nicht diskriminierend sein, deshalb >> müssen es alle Mitglieder der Gesellschaft bekommen.  

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