- Niederschrift der Ausschhuss-Sitzung vom 3. November (58 Seiten)
- Stellungnahme der Proponent:innen dazu
Am
1. Februar wurde das Thema wieder m Plenum diskutiert. Leider wurden
nur die skeptischen Argumente der Parteien bzw. ihrer "Experten"
wiederholt, nicht die Argumente der Proponent:innen bzw. die
Stellungnahme. (Link zur Mediathek des Parlements)
Einzig die Idee eines Bürgerrates (für die Weiterentwicklung des
Sozialsystems) wurde positiv aufgenommen, aber nicht konkretisiert.
In der erwähnten Stellungnahme der Proponent:innen wurden die wichtigsten Diskussionsthemen in vier Punkten zusammengefasst und kommentiert:
- Das
Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) soll keineswegs den Sozialstaat
abschaffen, sondern ihn weiterentwickeln. So ist es selbstverständlich,
dass mit dem BGE besondere Bedürfnisse (z.B. von Behinderten) NICHT
abgedeckt sind und Sozialversicherung und Pensionen davon NICHT
betroffen sind. Ein BGE soll Mindestsicherung, Notstandshilfe,
Pensionsausgleichszahlung und Familienbeihilfe ersetzen und damit
Verwaltung vereinfachen.
Das Bildungssystem und das Gesundheitssystem sollen davon also ebenso wenig nachteilig betroffen sein wie die Infrastruktur (öffentlicher Verkehr, Wasser, Energie, Wohnen etc.).
Aussagen und Befürchtungen diesbezüglich kamen von u.a. von Mag. Dr. Rolf Gleißner, Mag. Hanno Lorenz und Mag.a Verena Nussbaum. - In der Diskussion wurden mehrmals
Bedenken geäußert, dass die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit
zwischen den Geschlechtern durch ein BGE weiter zementiert würde.
Tatsächlich würde ein BGE dazu beitragen, dass Frauen generell - vor
allem wirtschaftlich - unabhängiger würden und eine ganz andere
Verhandlungsposition in Partnerschaften gegeben wäre.Losgelöst vom BGE
muss das Ziel „gleicher Lohn bei gleicher Arbeit für alle Geschlechter“
in der Erwerbsarbeit natürlich weiter verfolgt werden.
- Alle
Fraktionen sind der Meinung, dass ein BGE nicht finanzierbar sei.
Diverse Modellrechnungen zeigen allerdings, dass es sehr wohl möglich
ist, das BGE in Österreich im Budget abzubilden. Die Abqualifizierung
eines BGE als „Gießkannensystem“ ist insofern falsch, da in den meisten
Modellen Besserverdienende durch höhere Besteuerung ihren Beitrag
leisten werden.
In einigen Modellen liegt der Grenzwert bei einem monatlichen Erwerbseinkommen bei Brutto Euro 5.000. Ab dieser Höhe werden die Bezieher:innen mehr Steuern zahlen, als sie durch das BGE erhalten. Im Gegensatz zum in der Sitzung erwähnten Klimabonus, der tatsächlich mit der „Gießkanne“ ausgeschüttet wurde, ist das BGE in diesen Modellen kein Zuverdienst für alle. Das BGE ist ein deutlicher Beitrag zur Umverteilung von oben nach unten und stärkt dadurch den sozialen Zusammenhalt innerhalb der Gesellschaft. - Das BGE ist keine „einfache“ Lösung, wie es Karl Öllinger ausgedrückt hat. Daher schlagen wir im Volksbegehren ja auch vor, dass „über Höhe, Finanzierung und Umsetzung nach einem Prozess, an dem die Zivilgesellschaft maßgeblich beteiligt ist“ gesprochen werden soll. In diese Richtung geht auch unser Vorschlag für einen Bürger:innen-Rat.
[...]
Wir bedanken uns ausdrücklich für die
wertschätzende Diskussion, die inhaltlich weiterführenden Impulse und
auch für einige, dem Bedingungslosen Grundeinkommen wohlwollend
gesinnten Beiträge. Wir werden weiter mit den Abgeordneten und Experten
im Gespräch bleiben.
Allgemein konnten wir in der Sitzung
feststellen, dass die Angst vor bedeutenden Veränderungen bei den
Abgeordneten tief sitzt. Paradigmenwechsel und die Arbeit an
langfristigen Lösungen werden zugunsten des Erhalts des Status Quo bzw.
einer Politik der kleinen Schritte verhindert. Uns ist klar, dass die
Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Österreich „nach dem
Zeitalter der liberalen Grundrechte (im 18. Jhdt.), dem Zeitalter der
politischen Grundrechte (im 19. Jhdt.) und dem Zeitalter der sozialen
Grundrechte (im 20. Jhdt.) ein neues Zeitalter der ökonomischen
Grundrechte im 21. Jhdt.“ (Zitat Dr.in Elisabeth Dreer, JKU) einläuten
und große gesellschaftliche Veränderungen anstoßen würde. Wir glauben
nach wie vor, dass das BGE eine große Chance wäre, den notwendigen
Entwicklungen und Maßnahmen (Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Demokratie,
sozialen Frieden, Armutsbekämpfung, ...) die richtige Richtung zu geben.